AfD – Maximilian Krah: Vorermittlungsverfahren wegen möglicher Zahlungen eingeleitet

Gegen den AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zwei Vorermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Einleitung erfolgte laut Generalstaatsanwaltschaft hinsichtlich »angeblicher« russischer Geldzahlungen »aufgrund der öffentlichen aktuellen Berichterstattung«.

Er habe persönlich kein Fehlverhalten an den Tag gelegt und wolle deswegen bei der Europawahl antreten.

Die Formulierung legt den Verdacht nahe, dass Krah schon länger verdeckt bezahlt worden sein könnte.

Konkret wird ihm vorgeworfen, Informationen über Verhandlungen im EU-Parlament weitergegeben und chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht zu haben.

Krahs Name wird seit Wochen im Zusammenhang mit der Affäre um das prorussische Internetmedium »Voice of Europe« genannt, das die tschechische Regierung Ende März mit Sanktionen belegte.

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