Namensänderung: Gesetzesänderung ermöglicht Doppelnamen für Ehepaare

Ehepaare und deren Kinder erhalten künftig mehr Spielraum beim Wählen ihres Familiennamens.

»Ehepaare können ihre Verbundenheit künftig durch einen gemeinsamen Doppelnamen ausdrücken«, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann( FDP).

Das neue Gesetz soll das aus Sicht der Bundesregierung »gerade im internationalen Vergleich sehr restriktive« deutsche Namensrecht liberalisieren.

Zwei Eheleute können künftig auch einen Doppelnamen als Familiennahmen wählen und müssen sich nicht mehr wie bisher für einen der beiden Nachnamen entscheiden.

Für die Kinder von Ehepaaren soll es leichter möglich sein, im Falle einer Scheidung der Eltern den Nachnamen zu ändern.

Das Gesetz zielt etwa auf Minderheiten ab, in deren Kulturkreisen Familiennamen traditionell nach dem Geschlecht abgewandelt werden.

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