Sehr direkt: Verbraucherzentrale gibt radikale Tipps

Durch die gesetzliche Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs scheint aktuell ein Vakuum entstanden zu sein, das Vertriebsprofis nun zu füllen gedenken.

Nun verrät die Verbraucherzentrale, wie Mieter sich in einer solchen Situation verhalten sollten – und zwar mit ziemlich direkten Tipps.

Dieses nutzen skrupellose Unternehmen oftmals als Vorwand, um Verträge abzuschließen – unabhängig davon, in welchem Kontext das Wort gefallen ist.

Solltest du einem überteuerten Vertrag bereits zugestimmt haben, hast du in jedem Fall 14 Tage Zeit, um diesen zu widerrufen.

Wenn die Hausverwaltung, die Eigentümergemeinschaft oder die Wohnungswirtschaft bisher bei einem Kabelanbieter einen Rahmenvertrag über die Versorgung des Wohngebäudes abschloss, wurde die Rechnung hierfür über die Betriebskosten auf die Bewohner abgewälzt.

Wer auf Nummer sicher gehen und seine Ersparnisse schützen möchte, muss auf die folgenden Anzeichen achten.

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